Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Bewertungsgesetzes“ eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist veröffentlicht in der BT-Drucksache 18/10753 vom 21. Dezember 2016.
Mit diesem Gesetz soll die Grundstücksbewertung modernisiert werden, um eine rechtswirksame und zeitgemäße Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer zu schaffen.
Das bisherige System der Einheitswerte, die nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1935 festgestellt wurden, soll abgelöst und durch den Kostenwert ersetzt werden.
Im Gesetzesentwurf wird ausgeführt: „Dieser Kostenwert bildet den Investitionsaufwand für die Immobilie ab. Die Höhe des Investitionsvolumens dient als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit.“
Die Umbewertung der Grundstücke soll weitestgehend automatisiert ablaufen, wozu programmtechnische Schnittstellen zu Daten anderer Behörden geschaffen werden sollen.
Eine Änderung des Bewertungsgesetzes musste erfolgen, da durch anhängige Rechtsstreite die Gefahr besteht, dass die Bewertung nach den Einheitswerten verfassungswidrig sein könnte und damit ein Totalausfall der Grundsteuer für die Gemeinden droht.
Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir informieren.
Dietmar Strunz
Rechtsanwalt
Aktuelle Informationen Nr. 2/2017
Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz