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Ankündigung von Subventionen

Nach einer Mitteilung des Bundes (BT-Drs. 18/13456) vom 06.09.2017 und dem aktuellen Subventionsbericht des Bundesfinanzministeriums wird es künftig zu verstärkten Subventionen in Form von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen geben. Dies soll bis 2018 realisiert werden, wobei die Gesamtsumme aus 2015 mit 20,9 Mrd. EUR auf 25,2 Mrd. EUR bis dahin ansteigen soll.

So ist hauptsächlicher Grund der Erhöhung auch die energetische Gebäudesanierung, vor allem durch die KfW-Förderbank auf einen Betrag in Höhe von 1.794 Mio. EUR im Jahr 2018. Ein Augenmerk hierbei wird auch auf die Anpassung der veränderten Bedarfe und den demografischen Wandel gelegt (BT-Drs. 18/13456, Seite 41). Für die bekannten Programme zur CO2-Gebäudesanierung sowie die Energieeinsparverordnung in Verbindung mit zinsverbilligten Darlehen einschließlich Investitions- und Tilgungszuschüssen seit 2011/ 2014 soll es nunmehr verstärkte Instrumente und weitere Erleichterungen im Antrags- und Genehmigungsverfahren geben. Ziel des Bundes ist es, vermehrt und möglichst viele Eigentümergruppen eine energieeffizientere Wasser- und Abwasserversorgung, in Barrierefreiheit und vor allem in die Stärkung von nachhaltiger Stadtentwicklung einzubeziehen.

In diesem Jahr sollen die bekannten Maßnahmepläne (z. B. Stadtumbau Ost-West, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz) erstmals teilweise zusammengeführt und um das Programm „Zukunft Stadtgrün“ ergänzt werden. Ziel des Förderausbaus wird zusätzlich die Sanierung, die Anlage und der Ausbau städtischer Grün- und Freiflächen in einem Gesamtrahmen zu konzentrieren. Hierbei liegt nun auch ein Fokus auf der Gewährung von Mitteln auch auf private Endempfänger, die diese Förderung für Mehraufwendungen im öffentlichen Interesse nutzen können.

Ein weiterer Bestandteil des Subventionsausbaus stellt der Soziale Wohnungsbau dar. Die hierfür eingeplante Erhöhung dient investiven Zwecken und darf von den Bundesländern in eigener Verantwortung vergeben werden.

Insgesamt gibt der Bund an, dass die Finanzhilfen im Wohnungswesen im Jahr 2017 bereits auf 15,3 % ansteigen sollen (im Vorjahr 13,2 %). Im Städtebau bewegt sich der Anteil derzeit bei 9,8 %.

Daher empfehlen wir Ihnen, künftig nicht nur bei der Projektplanung, sondern auch bei Verhandlung von Darlehensverträgen oder der Beantragung von Fördermitteln auf die Einbeziehung bzw. Berücksichtigung der grundsätzlich verstärkten Subventionen des Bundes und der Länder zu achten und auch einzufordern. Inwieweit etwaige Bescheide oder Vertragsunterlagen die o. g. Neuerungen bereits beinhalten, bleibt abzuwarten.

Sebastian Tempel

Rechtsanwalt

Kanzleiforum 9/2017

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz