Handels- und Gesellschaftsrecht
Ein nicht unwesentlicher Teil unserer Beratungstätigkeit beschäftigt sich mit Problematiken und Fragen rund um die Rechtsformen unserer Mandanten. Hauptsächlich sind dies in der Wohnungswirtschaft
– die eingetragene Genossenschaft (e.G.)
– die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
– die GmbH & Co. KG
– die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaft
– die offene Handelsgesellschaft (oHG)
– die Kommanditgesellschaft (KG)
– die stille Gesellschaft und
– der eingetragene Verein.
Hierbei befassen wir uns für Sie u. a. mit den Rechten und Pflichten der einzelnen Organe (Gesellschafter bzw. Mitglieder, Geschäftsführung bzw. Vorstand, Aufsichtsräte und Beiräte) im Innenverhältnis untereinander sowie im Außenverhältnis zu Dritten.
Eine unserer Expertisen stellt hierbei die umfassende Erfahrung bei kommunalen Gesellschaften und Wohnungsgenossenschaften bzw. Wohnungsbaugenossenschaften dar, ergänzt durch die oftmals vorhandene GmbH-Konzernstruktur innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Kommune.
Die Erarbeitung Ihrer Satzungen und Gesellschaftsverträge sowie der einschlägigen Geschäftsordnungen der Organe gehört ebenso zu unserem Angebot an Sie wie die Anfertigung einer Vielzahl von Verträgen und Vereinbarungen im Bereich der Übertragung und Beschlussfassungen (z. B. Kauf/Verkauf, Anteilsübergang/Beteiligung, Gesellschafterwechsel, Stimmrechte etc.).
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Sebastian Tempel