Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes 2016
Das Umweltbundesamt hat einen neuen Leitfaden zu Ursachen und sinnvoller Verhinderung bzw. Bekämpfung von Schimmelpilzen in Wohn- und öffentlichen Räumen entworfen und zur Diskussion gestellt. Einsprüche können bis Ende Juni eingereicht werden. Der Entwurf ist zu finden unter:
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/355/dokumente/
schimmelleitfaden_2016_entwurf_zur_diskussion.pdf
Er richtet sich in erster Linie an Sachverständige und Handwerksunternehmen, soll aber auch Wohnungsunternehmen Hilfestellung geben.
Neben Ausführungen zu Ursachen und Wirkungen von Schimmel befassen sich die Kapitel 4 und 5 mit vorbeugenden Maßnahmen (insb. Lüften und Heizen) bzw. der Erkennung und Beseitigung (insb. Messmethoden einschließlich der nunmehr auch zertifizierungsfähigen Schimmelspürhunde).
Von Sachverständiger Seite wird der Entwurf erneut kritisiert, da er zahlreiche rechtliche Fragen, wie die nach Zulässigkeit von Bauteilöffnungen in gerichtlichen Beweisaufnahmen, offen lasse, vgl. Grün, Der Sachverständige 2016, 158.
Noreen Walther
Rechtsanwältin
Aktuelle Information Nr. 23/2016
Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz