Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren voraussichtlich zum 1. Januar 2021
Am 27.November 2020 hat der Deutsche Bundestag einstimmig das Kostenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Nach derzeitigen Informationen wird sich sodann am 16. Dezember 2020 auch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befassen, so dass nach Passieren desselben dieses zum 1. Januar 2021 in Kraft treten könnte.
Mit Inkrafttreten werden sich sodann die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhöhen. Dieses erfolgte zuletzt zum 1. August 2013.
Das Gesetz sieht eine lineare Gesamterhöhung der Anwaltsgebühren um ca. 10 % vor.
Des Weiteren sollen diverse Einzelreglungen zur angemessenen Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit beitragen. Hier sind vom Gesetzgeber die Ausweitung der Einigungsgebühr sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Terminsgebühr angedacht. Daneben wird eine Erhöhung der Fahrtkostenpauschale sowie der Tage- und Abwesenheitsgelder stattfinden.
Punktuell kann es durch die geplante Reform auch zu einer Kürzung der Anwaltsvergütung kommen. So wurde beispielsweise nach der Rechtsprechung des BGH der Wert einer Feststellungsklage auf Minderung der Miete bisher nach § 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Mietminderung berechnet. Durch die geplante Änderung von § 41 Absatz 5 GKG darf künftig nur noch der Jahresbetrag der Mietminderung zugrunde gelegt werden.
Neben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird auch eine Erhöhung der Zeugenentschädigungen sowie der Honorare für Sachverständige und Dolmetscher nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sowie der Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erfolgen, wobei es hier in Grundbuch- und Nachlasssachen bei den bisherigen Gebühren verbleiben soll.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes sind auch wir bei der Abrechnung außerhalb der abgeschlossenen Zusatz-vereinbarung an die sodann geltenden Gebührenerhöhungen gebunden.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden sich zeitnah zu den Änderungen und Neuerungen fortbilden, um eine ordnungsgemäße Rechtsanwendung zu gewährleisten.
Anke Uhlig
Rechtsfachwirtin