>

Ferninspektion von Rauchwarnmeldern ist jetzt zugelassen

Im Dezember 2018 wird die DIN EN 14676 in der Fassung von 2012 über Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung ersetzt.

Die neue DIN besteht aus zwei Teilen, wobei sich der Teil 1 mit Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung beschäftigt und der Teil 2 Anforderungen an den Dienstleistungserbringer definiert.

In Teil 1 beinhaltet die Änderung des Abschnitts 6 über die Inspektion der Rauchwarnmelder die wichtigsten Neuerungen. Dort werden 3 unterschiedliche Rauchwarnmeldertypen definiert, die sich hinsichtlich der Möglichkeiten zur Ferninspektion unterscheiden. Typ A weist keine Funktionalitäten zur Ferninspektion auf und muss weiterhin regelmäßig im Turnus von 12 +/- 3 Monaten einer Vor-Ort-Inspektion unterzogen werden.

Typ B kann teilweise durch Ferninspektion auf seine Betriebsbereitschaft überprüft werden. Bei diesen Geräten kann über Ferninspektion jedoch nicht geprüft werden, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind und im näheren Umfeld (0,5 m) des Rauchwarnmelders Änderungen vorgenommen wurden, die den Raucheintritt behindern. Bei diesen Geräten müssen neben der jährlichen Teil-Ferninspektion aller 30 Monate Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt werden.

Die Geräte des Typ C verfügen über die Möglichkeit, sämtliche Prüfschritte über die Ferninspektion vorzunehmen. Bei diesen Geräten ist außer beim Austausch nach einer Betriebsdauer von 10 Jahren keine Vor-Ort-Inspektion neben den jährlichen Ferninspektionen erforderlich.

Damit liegen anwendbare Regeln der Technik für die Ferninspektion vor, so dass diese Art der jährlichen Wartungsleistung nunmehr rechtssicher angeboten werden kann.

Die Mindestwartungsintervalle für die verschiedenen Typen von Rauchwarnmeldern lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  Typ A Einzelmelder Typ B
Teil-FI
Typ C
Komplette FI
Batteriestatus 12 M Vor-Ort 12 M Funk 12 M Funk
Rauchkammerfunktion 12 M Vor-Ort 12 M Funk 12 M Funk
Warnsignal 12 M Vor-Ort 12 M Funk 12 M Funk
Raucheintrittsöffnung 30 M Vor-Ort 30 M Vor-Ort 12 M Funk
Umfeldüberwachung 30 M Vor-Ort 30 M Vor-Ort 12 M Funk
Kommunikation nach Außen 12 M 12 M 12 M
Austausch 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre
Demontageerkennung 12 M Vor-Ort 12 M Funk 12 M Funk
Beschädigungskontrolle 12 M Vor-Ort 12 M Funk 12 M Funk
Lebensdauer wie DIN EN 14604 min. 10 Jahre min. 10 Jahre

Die DIN 14676-1 und DIN 14676-2 sind veröffentlicht und können über den Beuth Verlag bezogen werden.

 

Martin Alter
Rechtsanwalt

Aktuelle Information Nr. 47/2018

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz