>

Formularmäßiger Kündigungsausschluss – Urteil des BGH vom 08.12.2010

Nach dem Urteil des BGH vom 08.12.2010, Aktenzeichen VIII ZR 86/10, ist ein formularmäßiger Kündigungsausschluss wegen unangemessener Mieterbenachteiligung unwirksam, wenn er einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren überschreitet, wobei dieser Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann, berechnet wird.

Der BGH stellt klar, dass es grundsätzlich möglich ist, einen zeitlich begrenzten Ausschluss eines ordentlichen Kündigungsrechtes formularvertraglich zu vereinbaren. Dieser darf jedoch nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters führen. Dies sei regelmäßig der Fall, wenn der Kündigungsausschluss einen Zeitraum von 4 Jahren überschreitet.

Der BGH weist darauf hin, dass allein die Möglichkeit des Mieters, einen geeigneten Nachmieter zu stellen, nicht hinreiche, um die Benachteiligung zu beseitigen, da diese Möglichkeit, selbst wenn sie vertraglich vorgesehen sei, zu unsicher wäre.

Noreen Walther
Rechtsanwältin