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Neue Pfändungsfreigrenzen

Im Bundesgesetzblatt Teil I 2024 Nr. 165a wurden die aktuellen Freigrenzen bei der Pfändung von Arbeitseinkommen von Schuldnern veröffentlicht.

Bis zu einem Nettolohn von 1.499 € ist das Einkommen demnach unpfändbar.

Im Falle einer Unterhaltspflicht des Schuldners für eine Person erhöht sich der Freibetrag auf monatlich netto 2.059,99 €, bei zwei Unterhaltsberechtigten auf 2.369,99 €.

 

Noreen Walther
Rechtsanwältin