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Überblick über anstehende Reformvorhaben

– Gesetzesinitiative des Bundesrats vom 12.02.2010 –

1. Initiative des Bundesrats zur Versagung von Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen

Gemäß einem Gesetzentwurf vom 12.02.2010 schlägt der Bundesrat vor, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines gerichtlichen Rechtsstreits anzuheben. Die Versagung der Leistung bei mutwilliger Rechtsverfolgung soll zukünftig leichter möglich sein. Des Weiteren wird der Eigenanteil der Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmenden Partei angehoben. Zudem ist geplant, eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € von den Antragsstellern zu erheben, die über ein Mindesteinkommen verfügen.

Zur Prüfung der von dem Antragssteller behaupteten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befürwortet der Bundesrat, den Gerichten Auskunftsansprüche gegenüber Finanzämtern, Sozialleistungsträgern bzw. Arbeitgebern einzuräumen.

2. Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Ebenfalls schlägt der Bundesrat vor, die Aufgaben der Gerichtsvollzieher zukünftig durch Privatunternehmer als sogenannte „Beliehene“ ausführen zu lassen. Diese sollen auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig werden. Zudem sollen die Gerichtsvollzieher miteinander im Wettbewerb und dem Gläubiger als Auswahl zur Verfügung stehen.

3. Vorauskasse bei Berufungsverfahren

Während in erster Instanz schon seit vielen Jahren nach der gesetzliche Regelung eine Vorschusspflicht für die Gerichtskosten besteht und die Zustellung einer Klage durch das Gericht erst nach Eingang des Vorschusses erfolgt, werden Berufungsverfahren bislang auch ohne Kostenvorschüsse durch die Gerichte durchgeführt. Diese Vorauszahlungspflicht soll nach den Vorstellungen des Bundesrates eingeführt werden. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass Berufung häufig nur durch die in erster Instanz unterlegene Partei eingelegt werde, um die Vollstreckung aus dem für sie ungünstigen Urteil zu verhindern bzw. zu verzögern.

4. Hinweis

Im Kanzleiforum Dezember 2009 wurde bereits ausführlich zur Reform des Zwangsvollstreckungsrechts durch Einführung sogenannter „P-Konten“ Stellung genommen. Im Kanzleiforum März 2010 werden die im nächsten Jahr in Kraft tretenden weiteren Änderungen in der Zwangsvollstreckung, insbesondere die erleichterten Möglichkeiten der Sachaufklärung, näher vorgestellt.

Noreen Walther
Rechtsanwältin