Zum Anspruch des Vermieters auf ein Kennenlernen des Untermieters
Bei der Untervermietung hat der Vermieter keinen Anspruch auf ein persönliches Kennenlernen des künftigen Untermieters. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin vom 30.11.2020 (veröffentlicht am 15.03.2021), Aktenzeichen 64 T 49/20, sei die Mitteilung des Namens nebst Geburtsdatum und Geburtsort des Untermieters sowie dessen berufliche oder sonstige Tätigkeit ausreichend.
Der Fall
Der Mieter nahm den Vermieter auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung seiner Wohnung in Berlin in Anspruch, nachdem der Vermieter diese vorgerichtliche von einem persönlichen Kennenlernen des Untermieters abhängig gemacht hatte. Grund für die Untervermietung war die Anmietung einer anderen Wohnung vor dem festgeschriebenen Mietvertragsende der streitgegenständlichen Mieträume, was für den Mieter zu einer erheblichen finanziellen Doppelbelastung führte.
Die Entscheidung
Der Mieter hat nach Ansicht des LG Berlin zum einen ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung seiner Mietwohnung im Sinne von § 553 BGB und somit dem Grunde nach einen Anspruch gegen den Vermieter auf Erlaubniserteilung. Ein Eigenverschulden des Mieters an der Doppelbelastung aufgrund Anmietung der neuen Wohnung scheide aus, da dem Mieter eine spätere Wohnungssuche nicht zumutbar sei.
Zum anderen habe der Vermieter die Erlaubnis der Untervermietung nicht von einem persönlichen Kennenlernen des Untermieters abhängig machen dürfen, wenn ansonsten kein wichtiger Grund in der Person des Untermieters vorliegt, der einer Untervermietung entgegensteht. Die Auswahl des Untermieters sei allein Sache des Mieters. Insbesondere müsse er dem Vermieter die Nachforschung von Gründen, die gegen eine Untervermietung sprechen, nicht durch zusätzliche Informationen ermöglichen. Die Mitteilung des Namens, Geburtsdatums und des Geburtsortes sowie der beruflichen oder sonstigen Tätigkeit des Untermieters sei nach Ansicht des LG Berlin für die Erlaubniserteilung in der Regel ausreichend.
Eva-Maria Meichsner
Rechtsanwältin