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Zwangsversteigerung im Internet ab 01.04.2010 auch in Sachsen

Aufgrund einer am 23.02.2010 erlassenen Verordnung darf in Sachsen ab 01.04.2010 die Versteigerung von durch den Gerichtsvollzieher gepfändeten oder in Strafsachen beschlagnahmten Gegen-ständen im Internet auf der bereits für Nordrhein-Westfalen aktiven Internetplattform

www.justiz-auktion.de

erfolgen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass auf diesem Wege deutlich höhere Erlöse als im Rahmen der bislang üblichen Präsenz-Versteigerung erzielt werden können, insbesondere weil ein größerer Bieterkreis erreicht wird.

Die Befriedigungsmöglichkeiten in der Mobiliarzwangsvollstreckung erhöhen sich damit für Forderungsgläubiger beträchtlich.

Noreen Walther
Rechtsanwältin