Das OLG Frankfurt a. M. hat am 24.03.2023, Aktenz. 26 W 1/23, entschieden, dass bei einem unterlassenen Heckenrückschnitt kein Zwangsgeld und keine Zwangshaft verhängt werden können. Der Gläubiger des Rückschnitts kann jedoch eine Ermächtigung zur Selbstausführung auf Kosten des unterlassenen Schuldners beantragen.
Im Schuldrechtsanpassungsgesetz sind bekanntlich die Regelungen enthalten, die den Fortbestand von Nutzungsverträgen aus DDR-Zeiten und den Rechtsstatus der auf den genutzten Flächen damalig errichteten Baulichkeiten sichern sollten. Etliche der Bestimmungen, insbesondere die zur Beendigung der Nutzungsverträge sollten die Nutzer hinsichtlich ihres bis zum 02.10.1990 errichteten oder erworbenen Eigentums an den Baulichkeiten schützen.
Die Bestimmungen des § 554 BGB geben dem Mieter das Recht, vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen der Mietsache, u. a. die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen, zu verlangen. Der Wortlaut der Norm selbst enthält keine Aussage darüber, wer über die technische und bauliche Ausführung bestimmen darf. Das Landgericht München hat sich mit Urteil vom 23.06.2022 (AZ. 31 S 12015/21) erstmals dazu positioniert.
Mietinteressenten machen, insbesondere im städtischen Bereich mit wenig Parkmöglichkeiten, zunehmend den Abschluss eines Wohnungsmietvertrages von der Bereitstellung eines Stellplatzes abhängig. In der Praxis werden vielfach zwei separate Mietverträge geschlossen, um sich hinsichtlich des Stellplatzes Entscheidungsflexibilität zu erhalten. Der BGH hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 hierzu geurteilt, dass auch bei Vorliegen zwei getrennter Verträge in der Regel eine rechtliche Einheit vorliege, wenn beide Mietsachen auf demselben Grundstück liegen, mit der Folge, dass eine separate Kündigung unzulässig ist.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.06.2021 - Az. V ZR 234/19 - entschieden, dass ein Grundstücksnachbar – vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen – von seinem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baumes oder der Verlust der Standfestigkeit droht.
Der Beschluss des Kammergerichts Schöneberg zeigt neuerlich, wie wichtig die ordnungsgemäße Legitimation von Erben ist, um den Nachlass korrekt abzuwickeln. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Mit Urteil vom 24.01.2020, Aktenz. V ZR 155/18, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch bei einer jahrzehntelangen Duldung der Nutzung durch den Eigentümer des Weggrundstücks grundsätzlich kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht besteht.
Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist, da sie zu gravierenden Ungleichbehandlungen zwischen den Grundstückseigentümern führt. Bis zum Jahresende 2019 musste daher eine neue gesetzliche Regelung gefunden werden. Wäre dies nicht geschehen, hätte die Grundsteuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden dürfen. Dies hätte für viele Kommunen ein finanzielles Desaster dargestellt.
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbar grundsätzlich nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann, soweit die für die Anpflanzung bestehenden Abstandsregelungen eingehalten sind.
Der BGH hat mit Urteil vom 22.02.2019, Aktenzeichen V ZR 136/18 entschieden, dass der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB unterliegt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Grundstückseigentümer für einen Brand verantwortlich ist, der ein von ihm beauftragte Handwerker bei Reparaturarbeiten an seinem Haus verursacht hat. Die sorgfältige Auswahl des Handwerkers ändert nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nichts an der Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers (BGH NJW 2018,1542).
Der BGH hat mit Urteil vom 24.08.2017, Az. III ZR 574/16 entschieden, dass Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden haften, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen.
Dem Urteil des BGH vom 11.03.2016, Az. V ZR 102/15, lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Fahrer eines PKW hatte einen nicht auf ihn zugelassenen Pkw auf einem Kundenparkplatz abgestellt und die Höchstparkzeit von 90 Minuten überschritten. Der Eigentümer des Grundstückes und Betreiber eines Verbrauchermarktes hatte mit einem Abschleppunternehmer einen Rahmenvertrag abgeschlossen, unberechtigt parkende Fahrzeuge zu entfernen und die entsprechenden Erstattungsansprüche an das Abschleppunternehmen abgetreten. Letzterer verlangte in der Klage sodann Erstattung der Kosten von der Beklagten Fahrzeughalterin.
Nachbarrecht: Nach einem Urteil des VG Neustadt vom 14.07.2016 habe ein Grundstücksnachbar im allgemeinen Müllbehältnisse an der gemeinsamen Grundstücksgrenze als sozialadäquat hinzunehmen , "zumal Geruchsbelästigungen bei Nutzung ordnungsgemäßer Lagerbehälter ausgeschlossen sein dürften". Ein Eigentümer sei nicht verpflichtet, die dem Nachbarn in jedem Fall verträglichste und günstigste Lösung zu wählen.
Der für Nachbarrecht zuständige V. Senat des BGH hat sich in einem Urteil vom 10.07.2015 – V ZR 229/14 –mit der Frage befasst, ob ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Beseitigung von Bäumen verlangen kann, die eine Verschattung seines Grundstücks verursachen.
Durch Wetterkapriolen mit verbundenem Starkregen kam es und kommt es immer wieder zu Schäden durch Schlammlawinen auf (bebauten) Grundstücken. Der BGH hat mit Beschluß vom 17.10.2013, Az.: V ZR 15/13 entschieden, dass nicht der Eigentümer eines höher gelegenen Grundstücks verpflichtet ist, ...
Der BGH hat am 04.04.2014, Az. V ZR 275/12, entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Beseitigungskosten von Mängeln am Grundstück der Schadensersatzanspruch des Käufers auf Ersatz des mangelbedingten Minderwertes des Grundstückes begrenzt ist. Im konkreten Rechtsfall ging es um die Beseitigungskosten für den Hausschwammbefall des veräußerten Grundstückes. Der BGH ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Ermittlung der Unverhältnismäßigkeit eine umfassende Würdigung des Einzelfalles bedarf.
Im Urteil vom 4. Juli 2013, Az. III ZR 250/12, befasste sich der BGH mit Fragen der Haftung für Steinschlagschäden an vorbeifahrenden Pkw durch Mäharbeiten an einer Straße. 1. Der Fall Während einer Rasenmahd mit sog. Freischneidern (Motorsensen ohne Auffangkörbe) am Grünstreifen einer ...
Der BGH bestätigt im Hinweisbeschluss vom 04.06.2013, Az. VIII ZB 422/12, die im Urteil vom12.11.2011, Az. VIII ZR 251/10, aufgestellten Grundsätze, wann ein Mietverhältnis über eine Garage oder einen Stellplatz trotz Fortbestehens eines Wohnraummietvertrages zwischen den Parteien vorzeitig ...
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