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Beratungsverhältnis

Die Kanzlei Strunz – Alter Rechtsanälte PartG mbB bietet Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienbranche im Rahmen eines Beratungsverhältnisses umfassende rechtliche Beratung an.

Derzeit bestehen solche Beratungsverhältnisse mit 44 Unternehmen. Dabei handelt es sich um kleinere Verwaltungsfirmen wie um Städtische Wohnungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften.

Im Rahmen des Beratungsverhältnisses werden in ständiger rechtlicher Betreuung die strategischen Entscheidungen von Unternehmen vorbereitet und das Tagesgeschäft begleitet.

Die Kanzlei steht darüber hinaus mit einem umfangreichen Angebot für die Weiterbildung des Personals zur Verfügung. In diesem Bereich kann die Kanzlei auf langjährige Erfahrungen aufbauen.

Die Beratungsvertragsmandanten werden beim Abschluss sämtlicher Verträge vom Arbeitsvertrag über den Mietvertrag bis zum Wärmelieferungsvertrag unterstützt. Soweit gewünscht werden Inkassodienstleistungen von der Mahnung bis zum gerichtlichen Mahnverfahren und dem Abschluss sowie der Kontrolle von Ratenzahlungsvereinbarungen vorgenommen.

Natürlich wird die Kanzlei auch forensisch, also gerichtlich, bzw. in der gesamten Bandbreite der Zwangsvollstreckung für die Mandantschaft tätig. Dies wird jedoch ausdrücklich als das jeweils letzte Mittel angesehen.

 

Praktische Durchführung

Im Regelfall wird eine monatliche Mandantenberatung in den Räumen der Mandanten vorgenommen. Bei größerem Umfang, insbesondere im Inkassobereich, können auch mehrere Beratungstermine vereinbart werden.

Daneben stehen die Anwälte für telefonische und schriftliche Anfragen jederzeit und jedem Mitarbeiter des Beratungsunternehmens zur Verfügung. So können beispielsweise auch kurzfristig auftretende Fragen in schwierigen Mietergesprächen durch einen Zwischenanruf in der Kanzlei schnell geklärt werden.

Die Höhe des Beratungsentgelts ist abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Umfang der Beratungstätigkeit.

Durch die langfristige Zusammenarbeit lassen sich vielfältige Synergieeffekte nutzen. Die Beratungskosten sind besser kalkulierbar. Durch die frühzeitige Beratung in Streitfällen kann oftmals einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgebeugt werden.

Leistungsumfang bei Beratungsvertrag (auszugsweise):

Mietrecht

  • Beratung zum Betriebskostenrecht insbesondere im Zusammenhang mit Leerstand
  • Vorbereitung von Mieterhöhungen und anderen rechtsgestaltenden Erklärungen
  • Unterrichtung zu Rechtsprechungsentwicklungen und Gesetzesänderungen

Wohnungseigentumsrecht

  • Mitwirkung an der Begründung von Wohnungseigentümergemeinschaften im Hinblick auf die entscheidenden Weichenstellungen in der Teilungserklärung
  • Umfassende Beratung von Wohnungseigentumsverwaltern
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Beschlüssen

Grundstücksrecht

  • Erarbeitung von Grundstückskaufverträgen
  • Sicherung von Dienstbarkeiten
  • Betreuung und Vertretung im Bereich des Rechts der offenen Vermögensfragen

Baurecht

  • Erarbeitung und Anpassung von Werkverträgen aller Art
  • Rechtliche Begleitung von Bauprojekten
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen auf der einen und Werklohnansprüchen auf der anderen Seite

Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht

  • Beratung zu Insolvenzfragen insbesondere auch für Geschäftsführer und Vorstände
  • Durchsetzung von Ansprüchen in Insolvenzverfahren
  • Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Titeln und vollstreckbaren Urkunden
  • Inkassotätigkeiten bis zum Abschluss und der Durchführung von Ratenzahlungsvereinbarungen

Bankrecht

  • Beratung zu Kreditverträgen und den einschlägigen Sicherungsmaßnahmen
  • Beratung bei Umschuldungsprojekten

Gesellschaftsrecht (einschließlich Genossenschaftsrecht)

  • Entwurf und Begutachtung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Erarbeitung von Beschlussvorlagen für Organe und Teilnahme an Versammlungen

Energierecht

  • Begutachtung und Entwurf von Versorgungsverträgen (z.B. Gas-, Wasser-, Wärmelieferungsverträge etc.)
  • Beratung bei Konzeption und Einführung von Contractingverträgen aller Art
  • Wasserversorgungs- und Abwasserrecht
Veröffentlicht: 07.02.2020