Neue Regeln für Balkon-PV-Anlagen
Die Rahmenbedingungen für die Installation von Balkonen-PV-Anlagen werden seit mehreren Monaten diskutiert und sind Gegenstand verschiedener Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.
Im Mai 2024 trat das Solarpaket 1 in Kraft In dem Änderungen am erneuerbaren Energien Gesetz in Bezug auf sogenannte Steckers Solargeräte enthalten sind. Nach dem neuen § 8 Abs. 5a EEG können solche Steckers Solargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW (Modul Leistung) und einer Wechsel Richterleistung von insgesamt bis zu 800 VA unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Zudem regelt § 8 Abs. 5a EEG, dass nur noch eine Registrierungspflicht nach der Marktstammdatenregisterverordnung besteht und zusätzliche Meldungen gegenüber dem Netzbetreiber nicht mehr verlangt werden können. Letzteres Verringert den bürokratischen Aufwand für die Inbetriebnahme einer Balkon-PV-Anlage.
Die abgeschaffte Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber führt i.V.m. der Neuen Übergangsregelung für Stecker Solargeräte in § 10a EEG dazu, dass die Anlagen auch dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn noch keine moderne Messeinrichtung Als 2 Richtung Zähler installiert ist. Dies führt dazu, dass bei älteren Zählern ohne Rücklaufsperre Geduldet wird, dass sich der Zähler bei Einspeisung durch die PV-Anlage rückwärts dreht.
Die technischen Regelungen für die Installation von Anschluss von Stromerzeugungseinrichtung nach den Vorgaben in den Regeln der Technik (DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1):2018-05 und VDE-AR-N 4105:2018-11 befinden sich derzeit noch in der Überarbeitung.
Es wird davon ausgegangen, dass die Vorgabe zur Wechselrichterleistung derzeit so auszulegen ist, dass bereits 800 VA auch für Die technischen Regelungen zur vereinfachten Inbetriebsetzung anzuwenden sind.
Nicht geändert sind bisher die Vorgaben hinsichtlich der Verwendung von einfachen Schutzkontaktsteckern. Die Regeln der Technik sehen in der aktuell gültigen Fassung nach wie vor die Notwendigkeit der Verwendung von besonderen Energieeinspeisesteckdosen vor.
Nicht im Solarpaket 1 enthalten waren die Gesetzesvorhaben Zur Änderung der Privilegierung von baulichen Änderungen im Mietrecht und im WEG Recht. Hier sieht ein Gesetzentwurf vor, dass die Steckersolaranlagen in Zukunft als privilegierte Anlagen in § 554 BGB und § 20 WEG aufgenommen werden Und sodann ein Zustimmungsanspruch für Mieter und Sondereigentümer hinsichtlich der Installation solcher Geräte bestehen würde. Über den Gesetzentwurf der zugleich auch Neuregelungen für virtuelle Wohnungseigentümern Versammlungen enthält, wurde zuletzt im Januar 2024 im Bundestag beraten. Wann eine Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, ist derzeit nicht absehbar.
Tatsächlich steigt derzeit aufgrund der Berichterstattung über das Solarpaket 1 die Anzahl der Anfragen für die Installation von Balkonen-PV-Anlagen deutlich an. Nicht zuletzt folgt Die erhöhte Nachfrage aber auch daraus, dass die Anlagen in den letzten Monaten deutlich günstiger geworden sind.
Martin Alter
Rechtsanwalt