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Vereinfachung der Antragstellung bei der KfW für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Antragstellung und die Entscheidungs- und Bearbeitungsprozesse in den Förderprogrammen 430 und 455 für Wohnungseigentümergemeinschaften vereinfacht. Nunmehr kann der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft die von vermietenden Wohnungseigentümern abzugebenden Erklärungen über erhaltene De-minimis Beihilfen für die WEG zusammenfassen.

Die KfW hat dazu das neue Formular „De-minimis-Erklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft“ bereitgestellt. Im Gegenzug wird die KfW mit der Zuschusszusage ebenfalls eine zusammengefasste „De-minimis-Bescheinigung der KfW für die Wohnungseigentümergemeinschaft“ erstellen.

Auf dieser Basis verteilt der WEG-Verwalter die anteiligen Zuschussbeträge auf die einzelnen vermietenden Wohnungseigentümer.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann neben der gemeinsamen Erklärung nach dem neuen Verfahren auch den bisherigen Weg der Einzelerklärung wählen.

Weitere Informationen sind unter www.kfw.de/430 zu erhalten.

Dieses vereinfachte Verfahren wurde durch den Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) initiiert.

Dietmar Strunz

Rechtsanwalt

im Kanzleiforum 09/2015

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz