Insolvenzrecht
Seit dem Jahr 1999 hat das Insolvenzrecht für die Wohnungswirtschaft stetig an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl der Insolvenzverfahren von Mieter, Wohnungseigentümern aber auch von Bau-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen schwankt, ist jedoch jedes Jahr präsent. Bekannt sind zwar die aktuell schuldnerfreundlichen Regelungen der InsO sowie die umfangreiche Rechtsprechung dem Grunde nach, im Einzelfall stellen sich für die Unternehmen Immobilien als Gläubiger aber stets auch spezielle Probleme und nicht vergleichbare Situationen. Hauptsächlich sind dies in der Wohnungswirtschaft
– frist- und formgemäße Forderungsanmeldungen
– bevorzugte Verwertung von Sicherheiten
– Feststellungsprozesse bei Widersprüchen der Schuldner gegen Ihre Forderungen
– Feststellungsprozesse bei beim Bestreiten Ihrer Forderungen durch den Insolvenzverwalter
– Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters
– Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen (Kündigung, Rückgabe, Vertragseintritt)
– Auszahlung und Forderungen an und gegen die Insolvenzmasse (Freigabeerklärungen, Kautionen, Guthaben, Genossenschaftsanteile etc.)
Eine unserer Expertisen stellt hierbei die umfassende Erfahrung bei Vermietern oder Forderungsinhabern im Vertragsbereich als Gläubiger dar. Nicht selten sind offenbar ausweglose Situationen noch einer geordneten und den Schaden begrenzenden Zielführung zugänglich.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Sebastian Tempel
Arbeitshilfen
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