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Mietrecht

Das Mietrecht betrifft die Regelung der Rechtsbeziehungen zwsichen den Parteien eines Mietvertrages. Miete bedeutet, dass eine/mehrere Person/en einer/mehreren anderen den Gebrauch an einer/mehreren beweglichen oder unbeweglichen Sachen überlässt und dafür eine Gegenleistung, meist in Geld, erhält.

Man unterscheidet insbesondere

  • das allgemeine Mietrecht, das Regelungen für die Vermietung sämtlicher beweglicher und unbeweglicher Sachen enthält,
  • das Recht der Miete beweglicher Sachen, z.B. Fahrzeuge,
  •  das Wohnraummietrecht,
  • das Recht der Geschäftsraummiete und
  • die Grundstücksmiete.

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