Mietrecht
Das Mietrecht betrifft die Regelung der Rechtsbeziehungen zwsichen den Parteien eines Mietvertrages. Miete bedeutet, dass eine/mehrere Person/en einer/mehreren anderen den Gebrauch an einer/mehreren beweglichen oder unbeweglichen Sachen überlässt und dafür eine Gegenleistung, meist in Geld, erhält.
Man unterscheidet insbesondere
- das allgemeine Mietrecht, das Regelungen für die Vermietung sämtlicher beweglicher und unbeweglicher Sachen enthält,
- das Recht der Miete beweglicher Sachen, z.B. Fahrzeuge,
- das Wohnraummietrecht,
- das Recht der Geschäftsraummiete und
- die Grundstücksmiete.