Vertragspaket für Messdienstunternehmen
Die Verbrauchsabrechnung für Energie und Wasser ist in diversen Gesetzen und Verordnungen vom Energiewirtschaftsgesetz bis zur Heizkostenverordnung geregelt. Erheblichen Einfluss auf die Dienstleistungen der Messdienstbranche haben auch das Eichrecht, eine große Anzahl von Regeln der Technik und nicht zuletzt die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung aus der Energie-Effizienrichtlinie der EU und dem Messtellenbetriebsgesetzt.
Aus den umfangreichen Erfahrungen, die im Rahmen der Beratungstätigkeit zu energie- und mietrechtlichen Fragen für die Wohnungswirtschaft und auch für zwei Verbände von Messdienstunternehmen gewonnen wurden, hat die Kanzlei Musterverträge für das Geschäftsfeld entwickelt.
Das Vertragspaket wird unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen aktualisiert und kann zum Preis von 200,00 € pro Jahr zzgl. einer einmaligen Freischaltgebühr von 150,00 € und der gesetzlichen Umsatzsteuer abonniert werden.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Martin Alter